Klarheit durch Health Claims-Verordnung
wellness | 19 April 2008 | 16:52In der Werbung werden Lebensmittel gerne durch gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) angepriesen: wie z.B. der Schokoriegel mit der Extraportion Milch oder probiotische Joghurtdrinks stärken das Immunsystem.
Ob die Health Claims wirk der Gesundheit dienen, ist teilweise wissenschaftlich nicht erwiesen und bestätigt.
Durch die neue Verordnung im Juli 2007 soll es Klarheit über die gesundheitsbezogenen Angaben im Lebensmittelbereich geben.
Die Angaben erklären bestimmte Begriffe, wie z.B. "leicht", "natürlich/ von Natur aus" oder "ohne Zuckerzusatz". Aber auch Werte von bestimmten Begriffen, wie z.B. "fettarm", "kalorienfrei", "zuckerfrei" oder "hoher Ballaststoffgehalt" werden definiert und um ein Produkt so nennen zu dürfen, darf es die festgelegten Werte nicht überschreiten.
Webseite:
http://www.wellness-lebensart.de/633-0-health-claims.html
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